Arbeitsrecht
Neben der Wohnung gehört auch der Arbeitsplatz zu den wichtigsten Rahmenbedingungen für eine gesicherte Existenz. Das Arbeitsleben ist jedoch von vielschichtigen rechtlichen Regelungen geprägt, die schwer zu überschauen sind und durch arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ständig modifiziert werden (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Gesetz, EU-Richtlinien).
Auch das Arbeitsrecht gehört daher seit vielen Jahren zur täglichen Arbeit von Rechtsanwalt Bartsch.
Vor allem, wenn es zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses gekommen ist, sind viele rechtliche Fragen zu klären, wobei es auch hier darauf ankommt, möglichst früh rechtskundige Vertretung in Anspruch zu nehmen. Denn das Arbeitsrecht ist von kurzen Fristen und tariflichen Verfallsklauseln geprägt. So ist z.B. eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich nur innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung möglich. Tarifverträge regeln manchmal, dass z.B. ein Lohnanspruch schon nach einem Monat seit Fälligkeit verfällt, wenn er nicht schriftlich geltend gemacht wird.
Aber auch viele andere Fragen wirft das Arbeitsverhältnis auf, z.B.:
- Sind bestimmte Klauseln im Arbeitsvertrag zulässig ?
- Wie viel Urlaub steht mir zu ?
- Habe ich Anspruch auf Entlohnung von Überstunden ?
- Wie viele Überstunden bin ich verpflichtet zu leisten ?
- Was ist zu tun, wenn das Gehalt nicht gezahlt wird ?
- Was kann man gegen Mobbing tun ?
Bezüglich aller arbeitsrechtlichen Fragen beraten wir Sie kompetent und übernehmen die vollständige Korrespondenz mit dem Arbeitgeber, der Rechtsschutzversicherung und den Gerichten.
Wir vertreten selbstverständlich auch Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich.
Eine Besonderheit ist im Arbeitsrecht bezüglich der Kosten zu beachten. Anders als im normalen Zivilrecht muss der jeweilige Gegner im Falle eines Unterliegens vor dem Arbeitsgericht bis zum Ende der 1. Instanz nie die Kosten Ihres eigenen Rechtsanwalts übernehmen. Dies gilt aber auch für die Kosten außerhalb eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Andererseits müssen Sie aber auch nicht befürchten, im Falle des Unterliegens vor dem Arbeitsgericht mit den Kosten der anderen Seite belastet zu werden. Jede Seite trägt also im arbeitsrechtlichen Rechtsstreit bis zum Abschluss der 1. arbeitsgerichtlichen Instanz immer die eigenen Rechtsanwaltskosten selber.
Aus diesem Grund ist es gerade im Arbeitsrecht sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung wird Sie Rechtsanwalt Bartsch darüber beraten, ob Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können.
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Über Uns
Parteilich, Konsequent, Menschlich
Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen auf den Gebieten des Familienrechts, Strafrechts und der Vertretung von Gewaltopfern, repräsentiert vor allem von Herrn Rechtsanwalt Bartsch, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Herr Bartsch ist außerdem zuständig für Arbeits- und Verkehrsrecht. Der Schwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Brunner war das Notariat, sie ist außerdem Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Auch auf dem Gebiet des Erbrechts ist sie tätig. Herr Rechtsanwalt Peters ist zuständig für Migrationsrecht, Kommunal- und Arbeitsrecht.
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