Erbrecht

Eines der schwierigsten und umfangreichsten Gebiete ist das Erbrecht.

Für den Rechtssuchende ist es oft kaum möglich festzustellen, welche Ansprüche bestehen. Dies gilt insbesondere, wenn keine letztwilligen Verfügungen (Testamente) vorliegen oder wenn es darum geht, Pflichtteils-, Pflichtteilsergänzungsansprüche oder Erbteilsergänzungsansprüche geltend zu machen.

Selbst notarielle Testamente sind bisweilen auslegungsbedürftig.

Wir sind bestrebt, auf diesem Gebiet eine lösungsorientierte zügige Abwicklung zu suchen. Häufig lässt sich in einem Prozess das erhoffte Ziel nicht mit hinreichender Sicherheit erreichen. Die gerichtlichen Verfahren dauern überdies meist mehrere Jahre und belasten die Beteiligten erheblich.

Dies bedeutet nicht, dass Sie Ihre Ansprüche nicht mit dem notwendigen Nachdruck verfolgen sollten. Ein Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht kann Ihnen bei der Entscheidung, wie im Einzelfall vorzugehen ist, auf Grund seines Erfahrungsschatzes die notwendige Hilfestellung leisten.

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Über Uns

Parteilich, Konsequent, Menschlich

Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen auf den Gebieten des Familienrechts, Strafrechts und der Vertretung von Gewaltopfern, repräsentiert vor allem von Herrn Rechtsanwalt Bartsch, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Herr Bartsch ist außerdem zuständig für Arbeits- und Verkehrsrecht. Der Schwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Brunner war das Notariat, sie ist außerdem Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Auch auf dem Gebiet des Erbrechts ist sie tätig. Herr Rechtsanwalt Peters ist zuständig für Migrationsrecht, Kommunal- und Arbeitsrecht.

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