Nebenklage
In Strafverfahren erhebt die Staatsanwaltschaft bei hinreichendem Tatverdacht die öffentliche Anklage. Sobald dies geschehen ist, kann sich die nebenklageberechtigte Person der öffentlichen Klage als Nebenklägerin oder Nebenkläger anschließen. Diese kann sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen. Als “Opferanwältin” vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen und stehe Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite.
Die Nebenklageberechtigung bezieht sich auf folgende Straftaten:
- Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch
- Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung
- Körperverletzung
- Menschenhandel, Verschleppung, Geiselnahme, Freiheitsberaubung
- Totschlag oder Mord sowie versuchter Totschlag/Mord
Nebenklageberechtigt sind auch nahe Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister und Ehegatten oder Lebenspartner) einer durch eine rechtswidrige Tat getöteten Person.
Als Nebenklägerin und Nebenkläger haben Sie das Recht:
- Akteneinsicht zu erhalten
- ständige Anwesenheit in der Hauptverhandlung
- den oder die Angeklagten zu befragen
- Zeugen/innen zu befragen
- Beweisanträge zu stellen
- Erklärungen abzugeben
- in dem Schlussplädoyer auf die entscheidungserheblichen Umstände hinzuweisen
- Ihre zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Strafverfahren geltend zu machen
- Rechtsmittel (in beschränktem Umfang) einzulegen
Sie haben als Nebenklägerin und Nebenkläger damit wesentlich mehr Rechte und Einwirkungsmöglichkeiten als die „Opferzeuge/Opferzeugin“, die lediglich eine zur Wahrheit verpflichtete Auskunftsperson ist und selbst nicht in das prozessuale Geschehen eingreifen kann. Diese Rechte nimmt im Falle der Beiordnung eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin diese für sie wahr.
Wer trägt die Kosten des Rechtsanwaltes/der Rechtsanwältin, die mich als Nebenkläger/in vertritt?
Im Falle der Verurteilung des Angeklagten werden diesem in aller Regel auch die Kosten der Nebenklage auferlegt. Für eine erste Beratung können Sie sich an die Opferschutzorganisation Weißer Ring wenden und um die Ausstellung eines Beratungsschecks bitten. Bei schweren Straftaten wird ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin auf Kosten der Staatskasse unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Betroffenen beigeordnet.
Bei Vergehen kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn die einkommensunabhängige Beiordnung vom Gesetz nicht vorgesehen ist.
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Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen auf den Gebieten des Familienrechts, Strafrechts und der Vertretung von Gewaltopfern, repräsentiert vor allem von Herrn Rechtsanwalt Bartsch, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Herr Bartsch ist außerdem zuständig für Arbeits- und Verkehrsrecht. Der Schwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Brunner war das Notariat, sie ist außerdem Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Auch auf dem Gebiet des Erbrechts ist sie tätig. Herr Rechtsanwalt Peters ist zuständig für Migrationsrecht, Kommunal- und Arbeitsrecht.
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