Strafrecht

Die Strafverteidigung gehört zu den " klassischen " Tätigkeiten der Rechtsanwaltschaft. Diesem Rechtsgebiet widmet sich als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Rechtsanwalt Bartsch.

Gerade im Fall strafrechtlicher Ermittlungen kommt es für die betroffene Person darauf an, möglichst früh für Rat und Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu sorgen. Die Erfahrung zeigt, dass eine rechtsanwaltliche Vertretung schon vor einer ersten Einlassung zum Tatvorwurf sinnvoll ist. Denn nur Rechtsanwälte haben die Möglichkeit, für die beschuldigte Person Akteneinsicht in die polizeilichen Ermittlungsunterlagen zu erhalten. Nur auf Grundlage der Kenntnis der Ermittlungsakte lässt sich gemeinsam mit dem Mandanten eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie entwickeln.

Dabei stehen meistens folgende Fragen im Vordergrund:

  • Trifft der Strafvorwurf zu?
  • Wie ist die Beweislage?
  • Ist eine Einlassung zur Sache sinnvoll oder soll sich der Mandant auf sein Schweigerecht berufen?
  • Ist ein frühzeitiges Geständnis sinnvoll?
  • Besteht die Möglichkeit, eine Verfahrenseinstellung zu erreichen, gegebenenfalls nach Zahlung einer Geldbuße?
  • Ist eine Beendigung des Verfahrens durch Strafbefehl sinnvoll und möglich?
  • Kommt ein Täter-Opfer-Ausgleich in Betracht?

Auch wenn es zu einer strafgerichtlichen Verhandlung kommt, trägt die Tätigkeit eines Verteidigers in aller Regel zumindest zur Schadensbegrenzung bei. Denn das optimale Ziel der Verteidigung, der Freispruch, ist eher die Ausnahme.

In der Hauptverhandlung obliegt es der Verteidigung:

  • für die Durchführung eines fairen Verfahrens zu sorgen,
  • durch Beweisanträge entlastende Gesichtspunkte in das Verfahren einzubringen,
  • Zeuginnen und Zeugen zu befragen und gegebenenfalls Widersprüche in den Aussagen herauszuarbeiten,
  • die Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung mit Gericht und Staatsanwaltschaft zu erörtern,
  • im Rahmen des Plädoyers die entlastenden oder strafmildernden Umstände im Interesse des Mandanten zur Geltung zu bringen,
  • die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels im Falle einer Verurteilung zu prüfen.

Durch eine engagierte Verteidigung lässt sich in aller Regel ein erheblich günstigeres Ergebnis erzielen, sodass der Mandant auch unter Berücksichtigung der Verteidigergebühren besser fährt, als ohne rechtskundige Verteidigung.

Verteidigerkosten fallen allerdings für den Mandanten in aller Regel an. Nur im Falle eines Freispruchs trägt die Staatskasse die Verteidigerkosten. Prozesskostenhilfe gibt es im Strafverfahren nicht. Auch die Rechtsschutzversicherungen sind nach den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen nur zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn sich der Tatvorwurf auf eine fahrlässig begangene Straßenverkehrstat bezieht.

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Über Uns

Parteilich, Konsequent, Menschlich

Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen auf den Gebieten des Familienrechts, Strafrechts und der Vertretung von Gewaltopfern, repräsentiert vor allem von Herrn Rechtsanwalt Bartsch, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Herr Bartsch ist außerdem zuständig für Arbeits- und Verkehrsrecht. Der Schwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Brunner war das Notariat, sie ist außerdem Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Auch auf dem Gebiet des Erbrechts ist sie tätig. Herr Rechtsanwalt Peters ist zuständig für Migrationsrecht, Kommunal- und Arbeitsrecht.

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