Straßenverkehrsrecht
Gerade in unserem ländlichen Raum ist das Kraftfahrzeug für viele Menschen von großer Bedeutung, z. B. für das Erreichen des Arbeitsplatzes.
Das Verkehrsrecht gehört daher seit vielen Jahren zur täglichen Arbeit von Rechtsanwalt Peters.
Vor allem, wenn es zu einem Unfall gekommen ist, sind viele rechtliche Fragen zu klären, wobei es auch hier darauf ankommt, möglichst früh rechtskundige Vertretung in Anspruch zu nehmen. Falls der Unfallgegner die Schuld trägt, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts übernehmen. In anderen Fällen hilft oft die Rechtsschutzversicherung.
Es ist zu klären:
- Wer trägt die Schuld am Unfall?
- Besteht ein Mitverschulden oder wirkt sich die Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs aus?
- Soll ein Schadensgutachten in Auftrag gegeben werden?
- Soll die eigene Kaskoversicherung oder die gegnerische Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden?
- Habe ich Anspruch auf Übernahme der Kosten eines Mietfahrzeuges?
- Bekomme ich für die Zeit der Reparatur oder Neuanschaffung meines Kfz Nutzungsausfall?
- Welche Schäden sind erstattungsfähig?
- Habe ich Anspruch auf ein Schmerzensgeld und in welcher Höhe?
Bezüglich all dieser Fragen übernehmen wir die vollständige Korrespondenz mit den Versicherungen, Kraftfahrzeugsachverständigen und Verkehrsordnungsbehörden.
Zum Verkehrsrecht gehören aber auch andere rechtliche Probleme rund ums Auto z.B., was zu tun ist, wenn:
- der frisch erworbene Gebrauchtwagen streikt?
- meine Kfz-Versicherung Ärger macht?
- ich geblitzt worden bin?
- mein „Punktekonto“ in Flensburg so angewachsen ist, dass Nachschulung oder gar Entziehung der Fahrerlaubnis droht?
- mir eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird? (s. auch Strafverteidigung)
Auch bei allen diesen Fragen wird Sie Rechtsanwalt Peters mit seiner langjährigen Erfahrung kompetent beraten und vertreten.
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Über Uns
Parteilich, Konsequent, Menschlich
Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen auf den Gebieten des Familienrechts, Strafrechts und der Vertretung von Gewaltopfern, repräsentiert vor allem von Herrn Rechtsanwalt Bartsch, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Herr Bartsch ist außerdem zuständig für Arbeits- und Verkehrsrecht. Der Schwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Brunner war das Notariat, sie ist außerdem Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Auch auf dem Gebiet des Erbrechts ist sie tätig. Herr Rechtsanwalt Peters ist zuständig für Migrationsrecht, Kommunal- und Arbeitsrecht.
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