Was ist Mediation?
Mediation (lat. Vermittlung) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien - Medianten genannt - wollen mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person (Mediator) zu einer einvernehmlichen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. (aus: Wikipedia)
In vielen Streitfällen ist ein gerichtlicher Sieg oft nur ein Teilerfolg oder von kurzer Dauer, da der eigentliche Konflikt weiterbesteht und bei passender Gelegenheit zu neuem Streit führt.
Mediation kann und will nicht eine reguläre Rechtsberatung ersetzen. Sie ermöglicht es beiden Parteien jedoch, zu Lösungen zu kommen, die gemeinsam entwickelt, von beiden Seiten akzeptiert werden und so viel dauerhafter sein können.
In der Mediation werden die Beteiligten unterstützt, trotz Wut, Enttäuschung und Verletzung zu einem fairen und sachlichen Prozess zu finden. Damit dient die Mediation nicht nur den unmittelbaren Konfliktparteien. Oft genug werden bei eskalierendem Streit weitere Personen in den Konflikt hineingezogen (Kinder). Mediation zielt dabei auf eine konkrete Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann dann in Form eines gerichtlichen Vergleichs oder notariellen Urkunde rechtsverbindlich ausgestaltet werden. Mediation kann so auch helfen, die Kosten eines Konfliktes zu begrenzen. Gerichte und die vertretenden Anwälte werden entlastet und können sich auf die eigentlich Rechtsberatung und rechtliche Vereinbarung/Vergleich konzentrieren.
Ablauf einer Mediation
- Information
Information über das Verfahren, Rolle des Mediators, Klärung der Kostenfrage - Sammlung
Themensammlung, Identifizierung der Konfliktpunkte,
Streitpunkte und Anliegen werden dargestellt - Positionen und Interessen klären
Die jeweiligen Sichtweisen, Daten, Fakten, Emotionen und Bedürfnisse werden erörtert - Optionen erarbeiten
Ideenfindung / Brainstorming zu möglichen Lösungen. Ziel win-win-Situationen - Gestaltung der Abschlussvereinbarung
Klärung der erzielten Ergebnisse mit dem jeweiligen juristischen Beistand, Anfertigen einer gemeinsamen Abschlussvereinbarung
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Parteilich, Konsequent, Menschlich
Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen auf den Gebieten des Familienrechts, Strafrechts und der Vertretung von Gewaltopfern, repräsentiert vor allem von Herrn Rechtsanwalt Bartsch, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Herr Bartsch ist außerdem zuständig für Arbeits- und Verkehrsrecht. Der Schwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Brunner ist das Notariat, sie ist außerdem Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Auch auf dem Gebiet des Erbrechts ist sie tätig. Herr Rechtsanwalt Peters ist zuständig für Migrationsrecht, Kommunal- und Arbeitsrecht.
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